Der Gesetzgeber unternimmt mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) zahlreiche Änderungen bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur in Eigentümergemeinschaften bzw. Mietobjekten. Im Grundsatz erhalten Eigentümer/-innen bzw. Mieter/-innen einen Anspruch auf den Einbau von Lademöglichkeiten.
Wir helfen Ihnen bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben in ihrem Objekt! Liefern Sie ihren Eigentümern bzw. Mietern eine zukunftssichere Lösung und steigern Sie den Wert ihrer Immobilie.